Keine Behandlung …

für Datenschutzbewusste oder Grundrechtsabgabe für die Zahnbehandlung.

Heute ist eine Situation eingetreten, die ich vorhergesagt habe, mir aber natürlich gewünscht habe, dass diese nicht eintritt. Ich hatte die Wahl zwischen Datenschutz und einer Zahnarztbehandlung.

Nach 6 Monaten in der neuen Wahlheimat Stuttgart, war es an der Zeit mir einen Zahnarzt zu suchen. Ich wurde nur wenige Meter von meinem Arbeitsplatz bei der Zahnarzt Praxis Dres. Wild, Hitzler, Klenk & Partner am Charlottenplatz 6 fündig. Ich erhielt telefonisch einen Termin in 14 Tagen und bekam einen Brief mit Informationsmaterial, Anamnesebogen und einer Einwilligungserklärung zur Abtretung eventueller Forderungen. Das ist grundsätzlich kein Problem, die Praxis tritt ihre erworbenen Ansprüche an die EOS Health Honorarmanagement AG ab und diese kümmert sich um die Abrechnung. Um die Abrechnung durchzuführen werden dazu die personenbezogenen Patientendaten an den Dienstleister übermittelt. Natürlich auch Behandlungsdaten, denn auf der Rechnung darf ja nicht einfach stehen “200 Euro für Zahnbehandlung“. Es müssen mehr Details übermittelt werden z.B. ob es sich um Zahnersatz, Vorsorge-, Zahnstein- oder Schönheitsbehandlung handelt. Einer solchen Firma, die nicht an die ärztliche Schweigepflicht gebunden ist, stehen alle Möglichkeiten offen diese Daten auszuwerten und zu Nutzen. Das kann alles gut gehen und ist auch erlaubt, solange diese besonders schützenswerten Daten nach dem BDSG behandelt und übertragen werden und die Verwendung der Daten zwischen Praxis und Dienstleister auf die jeweilige Abrechnungsaufgabe beschränkt ist und es keine Ausnahmen gibt.

Die Health AG gehört zur EOS Gruppe und diese gehört zur Otto Gruppe. Die Konzernfirmen der Otto Gruppe sind in meiner Wahrnehmung nicht positiv mit dem Thema Datenschutz belegt.

Da ich jedem unterstelle, dass er es gut und ehrlich meint, habe ich die Formulare aus- und unterschrieben. Wie immer, wenn ich irgendwo meine persönlichen Daten angebe habe ich meinen Stempel – “Ich widerspreche der Nutzung oder Übermittlung meiner Daten für Werbezwecke oder für die Markt- und Meinungsforschung. (§ 28 Absatz 3+4 Bundesdatenschutzgesetz)” benutzt. Dies stellt deutlich klar, dass die Daten bestimmungsgemä? verwendet werden dürfen, aber eben für nichts anderes.

An der Rezeption der Zahnarztpraxis übergab ich den Anamnesebogen und die Einwilligungserklärung. Die Dame erklärte mir, dass durch den Stempel die Erklärung ungültig sei. Ich erwiderte, dass dies nur bedeutet, dass ich keine Werbung möchte und die Daten auch mit diesem Stempel bestimmungsgemä? verwendet werden dürfen. Sie sagte sinngemä?, dass es eine Praxis-Etikette gäbe nach der die Daten nicht für Werbung verwendet werden und dass ich das Formular noch einmal – ohne Stempel – neu ausfüllen könne oder ich werde nicht behandelt. Ich sagte, ich möchte meine Daten nicht ohne diese Erklärung abgeben. Dann zerriss die Dame die Erklärung und sage mir, dann kann ich nichts für sie tun und zeigte mir freundlich den Weg zum Ausgang.

Letztendlich bleibt es dem Arzt bzw. der Praxis überlassen, wen Sie unter welchen Bedingungen behandelt. Menschen zu zwingen, Grundrechte abzugeben (vgl. Art. 1 + 2 Grundgesetz + Art. 8 der EU-Grundrechtecharta) um behandelt zu werden ist meiner Meinung nach unglaublich falsch. Dass mündlich absoluter Datenschutz zugesichert wird, selbiges in Schriftform jedoch zur Nichtbehandlung führt, lässt tief blicken.

Datenschutzvergehen im Briefkasten

Eigentlich sollte es nur die Antwort auf einen Kommentar vom letzten Post werden. Wie ist die Erfahrung von Ihnen? Bringt es was? (Sich gegen Werbung im Briefkasten zu wehren) Danke für den Kommentar.

Auf jeden Fall bringt es etwas. Das intensive Interesse für Datenschutz und Wettbewerbsrecht begann bei mir vor einigen Jahren mit einem Klassiker. Ich war längere Zeit beruflich unterwegs. Eines Tages war mein Girokonto gesperrt und ich hatte dadurch echt Probleme. Warum? Mein (gro?er) Briefkasten mit Bitte-keine-Werbung-Schild war mit Adressierter, Nichtadressierter Werbung und kostenlosen Zeitungen derma?en zugestopft, dass die Zwangsauszüge der Bank mit dem Vermerk “nicht zustellbar” zurück gingen. Den Rest brauche ich nicht erzählen oder? Es ging alles schief, was schiefgehen kann. Seit dem achte ich sehr auf den Schutz meiner Daten, einen SPAM freien Briefkasten, habe eine Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten gemacht, bin manchmal überkritisch und empfinde, auch wenn ich es nicht verwenden würde, Datenschutznazi nicht als Beleidigung.

Ich mache das nicht zum Spa?. Wir haben ein sehr gutes Datenschutzgesetz in Deutschland, aber nur wenige machen Gebrauch davon bzw. wissen von Ihren Rechten. In einer Demokratie haben wir als Bürger nicht nur Rechte, sondern auf Pflichten. Wir müssen manchmal auf unsere Rechte aufpassen, damit sie nicht langsam verschwinden. Es ist bisweilen interessant welche Einstellungen manche (nicht alle!) Firmen dazu haben. Ein Amtsblatt, welches voll mit Werbung war, hatte mir geschrieben, sie müssen an alle Haushalte ausliefern, weil irgendwelche Informationen für die Bürger enthalten sind. Stimmt nicht. Öffentliche Bekanntmachungen müssen im oder am Rathaus öffentlich einsehbar aushängen. Man hat das Recht als Bürger sich nicht zu informieren, darf sich dann aber auch nicht beschweren, wenn die Umgehungsstra?e gebaut wird. Bemerkenswert ist auch die Post mit Ihrer Dienstleistung “An alle Haushalte in der Xyz-Str. 23” oder allgemeine Postwurfsendungen. Ich habe mich darüber schon mehrfach an unterschiedlichen Orten beschwert, bekommen habe ich immer die Antwort, dass sich der Postbote genau erinnern kann, keine Sendung eingeworfen zu haben. Es gibt auch Firmen, die einen Werbe-Widerspruch als Kündigung interpretieren. Am schlimmsten ist aber die Aussage, ja Sie haben doch bei uns schon einmal etwas gekauft. Es ist zum Haareraufen. Egal wo man war oder wo man bestellt hat. Jedes Hotel, jeder Mietwagen, jeder Online-Shop, meine Hochschule oder Arbeitgeber und jeder Heckenpenner der bei eBay Schrauben verkauft. Alle schmei?en Dich ungefragt mit ihrem Dreck voll. Egal ob Werbung, Umfrage wie mir der Bestellvorgang gefallen hat oder wie das Geschäftsklima gerade ist. Phasenweise kaufe ich nichts, weil ich keinen Bock habe mich wieder über Werbung aufzuregen und zwei Briefe schreiben muss damit die Werbung aufhört.

Nur weil jemand etwas gekauft hat bzw. man mit ihm einen Vertrag geschlossen hat und man aus diesem Grund zwangsweise in den Besitz von persönlichen Daten bzw. personenbezogenen Daten gelangt ist hat man nicht das Recht diese Daten für irgendetwas anderes als die Vertragserfüllung zu nutzen. Es ist verboten! Wir sprechen hier von einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Man benötigt also eine explizite Erlaubnis des Betroffenen. Rechtliche Grundlage bei Onlinegeschäften ist hier das Telemediengesetz.

Datenschutz ist bei ganz vielen Firmen noch immer nur ein Wort und damit verbunden, dass jemand eingestellt werden muss, der dann DSB ist und den Kopf hinhalten muss wenn etwas schief läuft. Das Gehalt des DSB wird oft mit Schweigegeld verwechselt.  Datenschutz ist toll, aber nicht wenn der Geschäftsführer nach Optimierungsbedarf sucht und wissen möchte, wie oft seine Mitarbeiter auf die Toilette gehen. Er möchte auch, dass die Mitarbeiterinnen ein wei?es Stirnband tragen oder anderes Erkennungszeichen tragen wenn sie ihre Tage haben, denn dann ist es OK wenn die Damen etwas häufiger zur Toilette gehen. Natürlich gibt es ein Protokoll, denn wer zwei mal im Monat menstruiert wird aussortiert. Das ist Realität, aber schauen wir mal in die Zukunft.

<– Zukunft an –>

Für Stephan K. bleibt die Eingangstür seines Arbeitgebers verschlossen. Sein Zugangschip ist gesperrt. In der Personalabteilung erhält er seine Kündigung. Das Ma? ist voll Herr K. sagte die Dame hinter dem Tresen. Der Abwasseranalyser Ihrer Wohnung hat erneut Abbauprodukte von nicht erlaubten Substanzen detektiert. Ihr Biochip meldet zum zweiten mal in dieser Woche Schlafmangel und zu ungesunde Nahrung. Wir hatten ihnen einen übermä?igen Sü?igkeitenkonsum verboten. Sie hatten deswegen bereits 3 Abmahnungen und am Wochenende haben Sie geraucht. Sie wurden mit Arbeitskollegen in der selben Kneipe registriert. Sie wissen, dass es keine privaten Beziehungen unter Mitarbeitern geben darf? Sie haben das unterschrieben, K.! Über Ihre Rechnung vom Samstag Abend wollen wir gar nicht erst reden. Fettiges Steak und viel zu viel Alkohol. Spinnen Sie jetzt total? Seit drei Wochen waren Sie nicht im Fitnessstudio! Sie sind ein Wrak Herr K. ein Wrak. Sie sind untragbar für die Firma. Sie können mit diesem Lebensstil nicht die erwartete Leistung bringen. K. zog ihr gelangweilt die Arbeitnehmer-Identifizierungskarte aus der Hand während er sich mit der anderen Hand Gummibärchen in den Mund steckt die auf dem Tresen stehen. Auf dem Weg zum Ausgang zieht er sich aus dem Automaten eine Coke (mit Zucker, nicht light) aus dem Automaten, meldet sich mit der Chipkarte am Damenklo an, die er der Personaltante gerade unbemerkt entwendet hatte und schüttet die ganze Colaflasche ins Klo. Schönen Gru? an den Abwasseranalyser denkt er sich mit einem grinsen und geht nach Hause.

<– Zukunft aus –>

Bei meiner DSB-Ausbildung war ich der Einzige der freiwillig dort war. Alle anderen wurden von ihren Arbeitgebern geschickt, über 50% hatten überhaupt keine Lust darauf, weil Sie ihr Tagesgeschäft voll auslastet. Von solchen Firmen kommen dann Aussagen wie: “Der hat lange Weile, soll er die Mails doch einfach löschen.” oder “Werfen Sie die Werbung doch einfach weg”. Am besten mit Adresse und Geburtsdatum ungeschreddert in den Papiermüll. Mal sehen wann die ersten Leute Post bekommen. Wir haben Ihre Adresse (und noch andere tolle Sachen) im Altpapier gefunden und möchten Ihnen auf diesem Wege einen Aktenvernichter anbieten.

Datenschutz wird für die einzelne Person immer wichtiger und jeder muss für sich sein Ma? finden, aber immer daran denken: Wer seine Rechte nicht schützt, kann sie möglicherweise irgendwann verlieren.

Viel Erfolg beim Datenschützen!

Vortragstipps zum Thema:

http://www.youtube.com/watch?v=JIRzvnQkPrQ – Sachsen dreht frei

http://chemnitzer.linux-tage.de/2011/vortraege/677 – Aktiver Datenschutz mit dem BDSG

BayLfD – telefonisch nicht erreichbar

So wie das Büro des bayerischen Landesbeauftragten  für den Datenschutz arbeitet, möchte ich mal Urlaub machen.  Ich habe es da jetzt sieben mal bis zum Abwurf klingeln lassen. Da geht keiner ans Telefon. Aber beleidigt sein, wenn sich Bürger über die Verwaltung lustig machen. Drei in einem Büro und einer arbeitet ist das Stichwort. (Meine Meinung!) 😉

Real Life Spamer nerven 2012

Das Jahr ist noch keine 10 Tage alt, da nervt auch schon die Volksbank Stuttgart mit einer tollen Werbeaktion und der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden-Württemberg bekommt auch schon Post von mir. In solchen Fällen kann man sich die Beschwerde beim Verursacher sparen, man erhält sowieso keine Antwort oder nur einen Standardbrief, dass der Austräger informiert war, aber aus Versehen … . Mein Arbeitsplatz ist so günstig gelegen, dass ich Post an den LfD in der Mittagspause persönlich abgeben kann. Kein Porto! Der feuchte Traum eines jeden Datenschützers. 😉

Im übrigen ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg 2011 umgezogen, das Netz nennt noch hier und da die alte Adresse in der Dorotheenstr. 6.  Die neue Adresse ist:

Königstr. 10a
70173 Stuttgart

In diesem Zusammenhang möchte ich dazu aufrufen allen Firmen die mit Datenschlampereien auffallen das Leben mit Auskünften nach dem BDSG schwer zu machen und flei?ig die Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren wenn etwas nicht funktioniert. Weil viele fragen, was Sie schreiben sollen, hier ein Textbaustein zur Inspiration für den o.g. Fall:

Unerlaubte Zustellung von Werbung durch Hier Firma eintragen

Sehr geehrte(r) Name der/des Datenschutzbeauftragten,

am Datum wurde von Firma gro?flächig und ohne Rücksicht auf geltendes Recht, Werbung für die Eröffnung einer neuen Filiale gemacht. Obwohl absolut unmissverständlich am Briefkasten: „Bitte keine Werbung, nur adressierte Post! Keine Werbung, kostenlose Zeitschriften, Amtsblätter und Postwurfsendungen“ einwerfen. geschrieben steht (Foto als Anlage), wurde bei mir die vierseitige A4 Werbebroschüre (Anlage) eingeworfen. Ein Versehen des Zustellers ist auszuschlie?en, denn auch im Nachbarhaus steckten in allen Briefkästen die Broschüren, obwohl an zwei von vier Kästen „Keine Werbung“ steht. Rücksichtslos wurde allen Haushalten die Werbung aufgezwungen, vermutlich mit der Hoffnung, es wird sich schon keiner beschweren.

Hier liegt klar eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, eine Eigentums- und Besitzstörung sowie ein Wettbewerbsversto? vor. Ich bitte Sie den Sachverhalt zu prüfen und gegen Firma ein entsprechenden Verfahren einzuleiten

Mit freundlichen Grü?en

Name + Unterschrift

Stempel: Nachgerechnet

Heute war ich in der Servicestelle meines Arbeitgebers und habe einen neuen Stempel entdeckt, der fast den ABGETEMPELT ABGESTEMPELT-Stempel vom Platz 1 geschoben hätte. NACHGERECHNET.

28C3 – Behind Enemy Lines

Weil es schon ein paar Anfragen bezüglich des Congresses gibt und hier nichts im Blog steht. Natütlich sind wir auf dem 28C3, sogar mit recht viel Platz, Bauätzen und Projekten. Aktuelle Infos gibt es via Twitter und Bilder bei Flickr.

28C3 BlinkenArea

Firefox für Mac OS 10.5, 10.4, 10.3

Gerade bin ich leichtsinnig mit meinem alten Power PC Mac Mini mit OS 10.5.8 (Leopard, mehr geht leider nicht) auf der Mozilla Firefox Seite auf den “Hey, lad doch mal die neuste Version und installier sie Dir” Knopf hereingefallen. Zack. Bum. Return! Und schon poppt es: diese Anwendung funktioniert nicht auf dieser Architektur. Schön. Man könnte die Architektur vor dem Download oder vor der Installation prüfen, muss man aber nicht. Und bevor noch jemand lange nach den alten Firefox-Versionen für OS 10.3, 10.4 und 10.5 sucht -> http://www.mozilla.org/en-US/firefox/all-older.html

/* no comment */ #14

Thanks, Steve by Jonathan Mak

by Jonathan Mak

Podcast auf St. Pauli

Beim rumstöbern in der Müllhalde habe ich die Gesprächssituation 11 und 12 bei Balle auf der Seite gefunden, die 2009 in Hamburg während des Easterhegg aufgenommen wurde. Wir trafen uns an einem Abend in einer netten WG auf dem Kiez, direkt am Transenstrich und haben einige Stunden über Licht. Schönheit. Mehr. gequatscht. Aus irgendwelchen Gründen, sind diese Informationen aber nie in dieses Blog gekommen. Jetzt schon. 😉

Die Gesprächssituation ist der Podcast der “versprengten” Hacker Gruppe Chaosthal. Die Podcasts erfolgen in Zitat: “möglichst chaotischen Raum-Zeit-Rythmen”.

Stromspar-Steckdose?!

Heute kaufte ich bei einem namhaften Lebensmitteldiscounter eine “Steckdosenleiste mit externem Fu?schalter” – laut Verpackung “zum bequemen Ausschalten und Strom sparen”. Ich fand’ die Idee dieses Produktes gut. Die Steckdose bleibt in der Ecke irgendwo versteckt liegen und der Schalter liegt weiter vorne: endlich nicht mehr immer unter dem Schreibtisch herum kriechen, um die schaltbare Steckdose auszuschalten…

Stromspar-Steckdosenleiste
Stromspar-Steckdosenleiste

Der erste Test war dann bereits etwas verwunderlich: Die Steckdose klickt beim Schalten. Es wird also ein Relais verwendet? Nun gut, dies ist ja möglich und nicht weiter tragisch. Doch als ich die Steckdosenleiste im eingeschalteten Zustand aussteckte, blieb die Kontrolleuchte noch für ca. eine Sekunde an. Moment… Ein Kondensator in der Steckdose? Ein Wechselstrom-Kondensator?! Nicht möglich…

Ich bekam eine Ahnung, was hier los sein könnte: ein Netzteil in der Steckdose, welches Schalter und Relais mit Strom versorgt – und im ausgeschalteten Zustand weiter läuft. Eine kurze Prüfung mit einem Leistungsmesser brachte dann Gewissheit: Die Stromspar-Steckdose braucht im ausgeschalteten Zustand 4 Watt! Dieses Un-Produkt geht morgen zurück!

Stromspar-Steckdosenleiste - eingeschaltet
eingeschaltet
Stromspar-Steckdosenleiste - ausgeschaltet
ausgeschaltet