wallstreet:online bezeichnet das Verfassungsgericht heute als “Bollwerk gegen die Totalüberwachung” und bringt es mit dieser Bezeichnung auf den Punkt. Denn während einige Länder die Videoüberwachung von Autofahrern für Bagatelle halten, bleibt das Verfassungsgericht seiner Linie gegen den Überwachungsstaat treu und schiebt diesem wie schon beim Gesetz zur Online-Überwachung einen Riegel vor. Hoffen wir, dass das Verfassungsgericht auch bei der Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung die Fahne gegen umfangreiche Kontrolle und Generalverdacht weiterhin hoch hält.
2 comments on “Scannen von Nummernschildern”
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Ich nehme an, eine Reaktion von Herrn Schäuble in Form von “genau das habe ich schon immer gesagt” steht noch aus? 😉
😉