Ein Schritt in die richtige Richtung ist die gestrige Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, deren Inhalt heute verkündet wurde: Die Vorratsdatenspeicherung wurde zumindest teilweise au?er Kraft gesetzt, so dass zunächst nur in schweren Fällen auf die Daten zugegriffen werden darf. Dennoch ist die Situation mit einem lachenden und einem weinenden Auge zu betrachten. Denn die Daten werden schlie?lich weiterhin gespeichert und bleiben einem möglichen Missbrauch ausgesetzt. Die entgültige Entscheidung steht noch aus und ist laut Spiegel Online vor Ende des Jahres nicht zu erwarten.
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